Die Keller Wedekind-Stiftung für gegenständliche Kunst (KWS)
wurde zu Lebzeiten von Dr. Walter Keller Wedekind testamentarisch verfügt.
Nach dem Tod von Walter Keller Wedekind wurde die KWS
am 6.9.1994 im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen.
Laut Stiftungsreglement bezweckt diese
«die Förderung der gegenständlichen Kunst in der Schweiz.»
Über die Form der Förderung entscheidet der Stiftungsrat.